E-Check

Machen Sie den E-Check!

Der E-Check ist für Sie ein wichtiges Kontrollinstrument. Denn damit können Sie sich versichern, dass alle Elektroinstallationen höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen!

Die Prüfergebnisse werden Ihnen als Dokument übergeben. Bei eventuellen Schadensersatzansprüchen können Sie vorweisen, dass die Elektroinstallation geprüft und für gut befunden wurde.

Mit dem E-Check kommen Sie allen gesetzlichen Bestimmungen nach und können so manches Mal sogar eine Ermäßigung bei Ihrer Versicherung bekommen. Denn hier wird Ihr Sicherheitsbewusstsein anerkannt.

Lassen Sie sich von uns näher beraten! Wir freuen uns auf Sie!

 

Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Anlagen/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre Auf ordnungsgemäßen Zustand
(DIN VDE 0105-100)
befähigte Person
(z. B. Elektrofachkraft)
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art"
(DIN VDE 0100 Gruppe 700)
1 Jahr Auf ordnungsgemäßen Zustand
(DIN VDE 0105-100)
befähigte Person
(z. B. Elektrofachkraft)
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen 1 Monat Auf Wirksamkeit (Messung der Fehlerspannung und des Auslösestroms, Erdungswider-stands-messung) befähigte Person (z. B. Elektrofachkraft) oder elektronisch unterwiesene Person bei Verwendung egeigneter Mess- und Prüfgeräte
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter
  • in stationären Anlagen
  • in nichtstationären Anlagen
6 Monate

arbeitstäglich
Auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung Benutzer

Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Anlagen/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer
  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)
  • Verlängerungs- und Geräteanschlußleitungen mit Steckvorrichtungen
  • Anschlußleitungen mit Stecker
  • Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss
Richtwert 6 Monate,
auf Baustellen 3 Monate.
Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens jährlich.

In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens alle zwei Jahre.
Auf ordnungsgemäßen Zustand
(Inaugenscheinnahme-Prüfung
auf mech. Beschädigung-,
Prüfung der angewendeten
Schutzmaßnahmen zum
Schutz bei indirektem Berühren
und Isolationswiderstandsmessung,
im Einzelnen wie DIN VDE 0701-0702)
befähigte Person
(z. B. Elektrofachkraft),
bei Verwendung geeigneter
Mess- und Prüfgeräte auch elekltrotechnisch
unterwiesene Person