E-Check
Machen Sie den E-Check!
Der E-Check ist für Sie ein wichtiges Kontrollinstrument. Denn damit können Sie sich versichern, dass alle Elektroinstallationen höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen!
Die Prüfergebnisse werden Ihnen als Dokument übergeben. Bei eventuellen Schadensersatzansprüchen können Sie vorweisen, dass die Elektroinstallation geprüft und für gut befunden wurde.
Mit dem E-Check kommen Sie allen gesetzlichen Bestimmungen nach und können so manches Mal sogar eine Ermäßigung bei Ihrer Versicherung bekommen. Denn hier wird Ihr Sicherheitsbewusstsein anerkannt.
Lassen Sie sich von uns näher beraten! Wir freuen uns auf Sie!
Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Anlagen/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
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Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | Auf ordnungsgemäßen Zustand (DIN VDE 0105-100) |
befähigte Person (z. B. Elektrofachkraft) |
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (DIN VDE 0100 Gruppe 700) |
1 Jahr | Auf ordnungsgemäßen Zustand (DIN VDE 0105-100) |
befähigte Person (z. B. Elektrofachkraft) |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen | 1 Monat | Auf Wirksamkeit (Messung der Fehlerspannung und des Auslösestroms, Erdungswider-stands-messung) | befähigte Person (z. B. Elektrofachkraft) oder elektronisch unterwiesene Person bei Verwendung egeigneter Mess- und Prüfgeräte |
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter
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6 Monate arbeitstäglich |
Auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Anlagen/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
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Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens jährlich. In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens alle zwei Jahre. |
Auf ordnungsgemäßen Zustand (Inaugenscheinnahme-Prüfung auf mech. Beschädigung-, Prüfung der angewendeten Schutzmaßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren und Isolationswiderstandsmessung, im Einzelnen wie DIN VDE 0701-0702) |
befähigte Person (z. B. Elektrofachkraft), bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elekltrotechnisch unterwiesene Person |